In Vorbereitung auf unsere nächste Aufgabe im Storytausch mit Thomas Brussig – das Schreiben einer Gerichtsreportage – besuchen wir eine Gerichtsverhandlung im beeindruckenden Gerichtsgebäude an der Turmstraße 91. Was wir dort erlebt haben, ist in dieser Reportage nachzulesen:
Besuch einer Verhandlung im Amtsgericht Tiergarten am 31.05.2019:
Schon auf den letzten Metern zum Eingang, spätestens aber beim Betreten des imposanten Treppenhauses flößt das riesige Gebäude dem Besucher großen Respekt ein. Er bekommt eine Ahnung von den Ausmaßen des größten Kriminalgerichts Europas.
“1906 erbaut, war es das erste elektrisch beleuchtete Gebäude Berlins. Es besaß bei seiner Fertigstellung ein eigenes Kraftwerk, Lasten- und Personenaufzüge, Zentralheizung, eine eigene Telefonanlage und eigene Wasserversorgung mit Wasserturm und 21 Gerichtssälen. Hervorzuheben ist auch das einmalige Gänge- und Lüftungssystem, das es ermöglicht, die Angeklagten nichtöffentlich zu den Gerichtssälen zu führen. In dem einst für 900 Beschäftigte errichteten Gebäudekomplex arbeiten heute rund 2000 Personen, darunter gut 340 Richter, 80 Rechtspfleger und 360 Staatsanwälte. Es sind rund 1300 Untersuchungshäftlinge aus 80 Nationen untergebracht.” (Quelle: Wikipedia)
Vor dem Besuchereingang zum Saal 537 warten schon ein paar Menschen vor der noch verschlossenen Tür, um dem Prozess gegen den Angeklagten Sch. beizuwohnen, darunter vier alkoholisierte, sich merkwürdig benehmende Männer. Sie wirken verkleidet, so offensichtlich unwohl fühlen sie sich in ihren schlechtsitzenden, weißen Hemden. Nur einer trägt mit großem Selbstbewusstsein einen Cowboyhut, den er erst nach Aufforderung durch den Richter abnimmt.
Verhandelt wird ein Totschlag, der sich im Dezember in der Friedrichstraße ereignet hat.
https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.764012.php
Mit etwas Verspätung eröffnet der Richter, in eine traditionelle Robe gekleidet, die Verhandlung. Anwesend sind weiterhin zwei Beisitzer, ebenfalls in schwarzem Überwurf, zwei Schöffinnen, Staatsanwalt, Rechtsanwalt der Nebenklägerin, Gutachter, ein auffällig junger Verteidiger und natürlich der Angeklagte sowie zwei Justizbeamte in Uniform. Die Besucher müssen hinter einer Absperrung auf harten Holzbänken Platz nehmen. Noch füllen sie die zwei dafür vorgesehenen Reihen, einige schwängern die Luft mit Alkoholdunst und demonstrieren offen ihren mangelnden Respekt vor diesem Ort. Dazu gehört eine große Portion Ignoranz, denn selbst die Sonne wagt nur zögerlich, ihre Präsenz auch innen zu zeigen. Der holzgetäfelte Raum mit geschnitzten und gedrechselten Verzierungen der Wände, Türen und Geländer strahlt eine düstere, ehrwürdige Erhabenheit aus, unterstrichen durch den unterkühlten Tonfall der Justizbeamten. Wie viele Urteile mögen in diesem Saal schon gefällt worden sein? Schon beim Betreten ist man dankbar, dass man diesen Raum später unbehelligt wieder verlassen darf.
Die Verhandlung beginnt mit der Überprüfung der Personalien des Angeklagten – Name, vormalige Adresse und Geburtsdatum. Der 1,65 m kleine, schlanke Mann mit kurzgeschorenem Haar und Nickelbrille antwortet im ruhigen, sachlichen Tonfall und macht nicht den Eindruck, als wäre von ihm jemals irgendwelche Gefahr ausgegangen. Fast wirkt er wie ein Intellektueller. Nach Verlesung der Anklage durch den Staatsanwalt und Klärung der Übernahme der Prozesskosten für die Nebenklägerin wird Herr Sch. gefragt, ob er aussagen oder von seinem Recht auf Schweigen Gebrauch machen möchte. Wie zu erwarten, entscheidet er sich für Letzteres und wird dem weiteren Prozessverlauf scheinbar teilnahmslos mit gesenktem Blick folgen, als ginge ihn das alles gar nichts an.
Nun beginnt die Beweisaufnahme. Mehrere Zeugen sind geladen, die am Tatort im Einsatz waren, mit dem mutmaßlichen Täter und der Nebenklägerin Kontakt hatten und ihre Erlebnisse wahrheitsgetreu schildern sollen. Grundsätzlich ergibt sich dadurch ein klares Muster, aber interessanterweise treten bei den Details so viele Versionen wie Zeugen zutage. Jeder hat etwas anderes bemerkt oder auch nicht und seine Aufmerksamkeit unterschiedlichen Dingen gewidmet.
Als erster Zeuge wird der ca. 50 Jahre alte, uniformierte Polizeibeamte H. nach vorne gerufen und gebeten, im Zeugenstand Platz zu nehmen und über den Einsatz am 06.12.2018 in der Friedrichstraße zu berichten. Ausgelöst wurde dieser durch den Notruf einer Frau K. (der Nebenklägerin), ihr Freund sei erschlagen worden. In ruhigem, stark versachlichten Tonfall bringt er zu Protokoll:
„Wir verschafften uns Zutritt zu der Wohnung, sicherten alle Räume und fanden im Wohnzimmer zwei Personen vor. Eine davon auf dem Boden liegend, sichtlich tot, erste Leichenflecken waren deutlich zu erkennen. Die zweite Person, Herr Sch., lag schlafend auf dem Sofa. Wir legten ihm Handschellen an, weckten ihn anschließend und führten ihn ins Treppenhaus, wo er von zwei Kollegen beaufsichtigt wurde. Zum Geschehen und dem Toten befragt, antwortete er nur, dass es ihm egal sei. Ich ging zurück zu dem Toten. Die Hose war teilweise heruntergezogen. Über dem Genitalbereich lag eine Decke. Der Oberkörper war frei, auf der rechten Bauchseite fehlte ein großes Stück Haut. Die gesamte Oberbekleidung war über Gesicht und Arme gezogen. Der Mund war frei, aber auch verletzt. Ich schnitt die Kleidung durch, um das Gesicht freizulegen, auch dort waren viele Verletzungen zu erkennen. Danach rief ich den Notarzt, der die Person offiziell für tot erklärte. Ich machte Fotos vom Tatort und des Toten und begab mich zurück zur Dienststelle, wo ich meinen Bericht schrieb. Zwischenzeitlich hatte ich auch mit Frau K. telefoniert, die weinend erzählte, dass sie vom Täter eingesperrt wurde und er ihr das Handy weggenommen hatte. Erst als Herr Sch. schlief, konnte sie aus der Wohnung fliehen. Wir fanden die Wohnung in einem verwüsteten Zustand vor. Es roch muffig und alt, ein Schrank war umgekippt, überall lag Blumenerde.“ Auf Nachfrage gab H. zu Protokoll, Sch. hätte auf ihn keinen alkoholisierten, aber extrem ruhigen und desinteressierten Eindruck gemacht. Er hätte nicht gelallt und konnte normal laufen.
Nachdem der Richter keine Fragen mehr hat, folgen weitere seitens der Beisitzer, des Anwalts und des Verteidigers, die sich mit unerklärlicher Akribie an Kleinigkeiten und Details festbeißen und Hesse in Unsicherheiten stürzen, als wäre er der Verdächtige.
Der durchtrainierte, deutlich jüngere Polizeibeamte K. bestätigt stark berlinernd in seiner Schilderung die Aussage seines Kollegen H., ergänzt aber, dass der Notarzt im Fahrstuhl steckengeblieben sei, was bei Richter und Beisitzern ungewollt Heiterkeit auslöst, aber auch Verwunderung, dass H. diese Mitteilung unerwähnt ließ. K. hielt sich am Einsatzort allerdings auch überwiegend im Treppenhaus bei dem Beschuldigten auf. „Sch. meinte gleichgültig, er hätte gedacht, der Tote würde schlafen und hätte sich dann auch hingelegt. Nach dieser Aussage setzte er sich auf die Treppe und schlief weiter. Die Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 2,9 Promille.“
Der dritte Zeuge – Polizeibeamter R. mit auffällig breitem Kreuz – hatte hingegen wahrgenommen, dass der Angeklagte stark nach Alkohol gerochen hatte. Die Wohnung wäre einer Höhle ähnlich gewesen.
Während der Zeugenvernehmungen blickt der Angeklagte zu keiner Zeit auf, nur jeweils die Frage des Richters, ob er noch Nachfragen an den Zeugen stellen wolle, veranlassen ihn, den Kopf zu heben und mit „Nein.“ zu antworten, um sogleich wieder zu Boden zu blicken.
Der vierte Zeuge befindet sich gerade im Urlaub, während der fünfte, der Auszubildende Herr P., unentschuldigt fehlt. Herr H. stellt eine Telefonverbindung zwischen ihm und dem Richter her, welcher den Anwesenden danach lakonisch mitteilt, dass Herr P. sich zuhause in Marzahn von seiner anstrengenden Ausbildung erholt.
Der sechste Zeuge ist noch nicht eingetroffen, so dass der Richter im allseitigen Einvernehmen die Mittagspause verkündet. Eine gute Gelegenheit, die Kantine im fünften Stock des Gebäudes aufzusuchen. Keine leichte Aufgabe, in diesem Labyrinth mit 17 Treppenhäusern den Weg dorthin zu finden, aber dieses kleine Abenteuer verdichtet die massive und einschüchternde Präsenz des Gerichts.
Die lichtdurchflutete Kantine wirbt zu Recht mit einer eigenen Webseite als Café Vielfalt mit ihrem breitgefächerten, schmackhaften Angebot. Die Aussicht trägt zusätzlich zum räumlichen Begreifen des komplexen Gebäudes bei. Der Richter und Kollegen sitzen am Nachbartisch, nun leger in Jeans, Turnschuhe und Freizeitjacke gekleidet. Die Vorstellung, dass die Hüter des Gesetzes in diesem Outfit die Verhandlung fortsetzen würden, verdeutlicht nachdrücklich den Sinn der Amtsroben und des Sprichwortes „Kleider machen Leute“.
Der Prozess wird fortgeführt mit nunmehr deutlich reduziertem Publikum und der langatmigen Verlesung mehrerer Protokolle, darunter die Verschriftlichung des Notrufes, der am 06.12.2018 um 1:16 Uhr in der Leitstelle der Polizei einging. Irgendetwas scheint dabei die Aufmerksamkeit des Angeklagten erregt zu haben. Es ist einer der wenigen Momente, in denen er nach vorne schaut. Es folgen diverse Laborberichte von medizinischen Untersuchungen des mutmaßlichen Täters zu unterschiedlichen Zeiten, die dem monotonen Tonfall nach zu urteilen selbst den verlesenden Richter zu langweilen scheinen. Die Quintessenz ist, dass Sch. durchaus zur Tatzeit alkoholisiert war und außerdem Rückstände von Extasy, Chrystal Meth, Cannabis, Amphetaminen und Medikamenten nachgewiesen werden konnten. Entgegen der Wahrnehmung des Zeugen H. wird sein Gang durch den Arzt als unsicher beschrieben. Die Sprache sei teils deutlich, teils verwaschen, die Erinnerung an den Vorfall unklar, das Urteilsvermögen kritiklos und die Stimmung gereizt, der Verdächtige kaum kooperativ. Die Ergebnisse weichen auch hier voneinander ab und erschweren eindeutige Rückschlüsse.
Nun nimmt der Prozess neue Fahrt auf, es werden die Zeugen vernommen, die Kontakt mit Frau K. hatten, der Nebenklägerin und Bekannten des Opfers.
Der Kriminalbeamte H. berichtet, dass er zum Aufenthaltsort Frau K.s in die Wohnung ihres Ex-Freundes in den Wedding gefahren war, wohin sie aus der Friedrichstraße geflüchtet war. Dort traf er die Frau in ziemlich verwahrlostem Zustand an. Die Haare seien entweder fettig oder nass gewesen, sichtbar mit Blumenerde verschmutzt. Sie saß mit Bierflasche in der Hand auf dem Sofa und wollte keine Angaben zu eventuellen Verletzungen machen, obwohl sie zeitweise einen schmerzgeplagten Eindruck machte. Herr H. mutmaßt, dass es sich dabei um Unterleibsbeschwerden handelte und sie eventuell deswegen nichts sagen wollte. Sie berichtete auf seine Nachfrage hin, dass Herr Sch. bei dem Opfer zu Gast war. Herr Sch. hätte persönliche Sachen im Keller gelagert, die nun weg waren, weswegen der Streit ausgebrochen sei. Sie hätte geschlafen, aber Herrn H. blutend am Boden liegen sehen, als sie wieder wach wurde. Der Angeklagte Sch. hätte ihr das Handy weggenommen und zerstört. Sie wäre schon im Laufe des Tages von H. geschlagen worden und habe sich dann Sch. gefügt, der sie erniedrigt hätte. Nach dem Verlassen der Wohnung hätte sie vom Spätkauf den Notruf getätigt und sich dort Schnaps gekauft, bevor sie die Wohnung ihres Ex-Freundes aufsuchte.
Der Kriminalbeamte H. weist darauf hin, dass Frau K. einen Atemalkoholwert von 2,4 Promille hatte und nicht in der Lage war, das Geschehen chronologisch wiederzugeben. Sie wurde zur Vernehmung in die Dienststelle gebracht. Ihr Gang wäre dabei auffällig schleifend gewesen.
Dem Besucher des Prozesses entgeht nicht, dass die Protokollantin der Verhandlung ununterbrochen und mit großer Hingabe kaut und er fragt sich: Darf sie das? Ist Essen während der Sitzung erlaubt? Das Erscheinen des nächsten Zeugen, des Kriminalbeamten J., reißt ihn aus seinen Überlegungen. J. schildert, dass er von den Polizeibeamten zum Tatort gerufen wurde, diesen sicherte und den Zustand der Wohnung „einfror“. Bis zum Eintreffen der Mordkommission sprach er mit dem Bereitschaftsarzt, der als Todesursache massive Gewalteinwirkung gegen den Schädel nannte. J. schildert das Gespräch mit dem Beschuldigten als schwierig. Er hätte apathisch gewirkt, emotional unbeteiligt und wäre dann abtransportiert worden.
Die letzte Zeugin dieses Verhandlungstages ist Frau G.. Die junge Kriminalbeamtin mit lockigem, zum Pferdeschwanz gebundenen Haar soll beschreiben, in welchem Zustand sie Frau K. in der Wohnung des Exfreundes angetroffen hat. Sie beschreibt sie als mitgenommen, aufgeregt, erschöpft, deutlich gezeichnet und alkoholisiert. In ihrer Erinnerung steht die Flasche Bier auf dem Tisch, aber auch ihr fällt die ablehnende Reaktion auf die Nachfrage nach dem gesundheitlichen Zustand ein und dass es Frau K. nicht möglich war, die Abläufe chronologisch darzustellen. An Dreck in den Haaren oder deren nassen bzw. fettigen Zustand sowie an ein schmerzverzerrtes Gesicht kann sie sich nicht erinnern, auch nicht an Anzeichen von Aggression. Merkwürdig erscheint an dieser Zeugin, dass sie zwar am längsten mit Frau K. zusammen war, ihr aber offensichtlich vieles entgangen war.
Sichtlich zufrieden mit dem Verhandlungsverlauf erklärt der vorsitzende Richter diesen ersten Prozesstag gegen 15:00 Uhr für beendet. Am 05.06.2019 um 9:30 Uhr wird in der Strafsache weiterermittelt, Folgetermine sind schon festgelegt.
Der Besucher bleibt mit vielen Fragen zurück.
Vielleicht war Sch. gar nicht der Täter?
Wurde Frau K. eventuell vergewaltigt? Was für ein Mensch verbirgt sich hinter dieser Frau? Wird sie auch noch aussagen müssen?
Wieso spielten weder in den Aussagen noch in den gestellten Fragen die Verbrühungen und das Sofa aus der Pressemeldung eine Rolle? Nur einmal wurde im Prozess nach dem Vorhandensein eines Wasserkochers gefragt.
Bekennt sich der Angeklagte schuldig?
Wie wird das Urteil ausfallen?